IT- und Internetrecht

Internetrecht

Das Internet ist heutzutage Eckpfeiler unserer Gesellschaft und macht den Einsatz des Rechts in diesem Umfeld erforderlich. Für Unternehmen spielt die Rechtssicherheit beim E-Commerce oder dem Einsatz von Multichannel-Marketing-Tools eine bedeutende Rolle.

Daten werden rund um die Uhr global übermittelt. Das Internet bietet damit nicht nur immense Möglichkeiten, sondern stellt Unternehmen auch vor rechtliche Herausforderungen. Denn auch wenn oft vom „Internetrecht“ gesprochen wird, handelt es sich dabei nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr sind zahlreiche Vorschriften zu beachten, die aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen: Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Datenschutzrecht – um nur einige zu nennen.

Haftungsfragen spielen für jeden Webseiten-Betreiber eine zentrale Rolle. Die Praxis mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen ist in diesem Bereich weit verbreitet.

  • Erstellung und Prüfung von AGB
  • Abwehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbeaussagen
  • Intellectual Property
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

 

IT-Recht

IT-Strukturen und Software sind heutzutage der Kern vieler Unternehmen. Die digitale Welt wird durch das IT-Recht reguliert. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsmaterie, die sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammensetzt. Bedeutende Rollen spielen u.a. das Telekommunikationsrecht, das Telemedienrecht und das Datenschutzrecht. Bei IT-Projekten, dem Outsourcing der Unternehmens-IT und der Überlassung und Nutzung von Software spielen schnell weitere Rechtsgebiete relevante Rollen: Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht sind nur Beispiele.

Ihre Unternehmens-IT und Innovationen verdienen besten Rechtsschutz. MKM + PARTNER bietet hierfür passgenaue Lösungen, speziell bei Software-Verträgen.

  • Gestaltung, Verhandlung oder Änderung von Softwareverträgen, insbesondere
    Vertrieb/Erwerb von Individualsoftware (z. B. werkvertragliche Software-Erstellungs- oder Projektverträge)
  • Vertrieb/Erwerb von Standardsoftware (z. B. Softwarekauf) sonstige Softwarelizenzverträge (z. B. Softwaremiete) Softwarepflege oder -wartungsverträge
  • Gestaltung und Überprüfung Ihrer Distributionsverträge und Web-AGBs im Rahmen des E-Business sowohl für die Bereiche B2B als auch B2C
  • Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Datenschutzrechts, des Rechts neuer Medien sowie im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr