Wie Digitalisierung das Kartellrecht beeinflusst

Die Digitalisierung bringt immer neue Geschäftsmodelle hervor. Viele digitale Plattformen stellen ihr Angebot entgeltfrei zur Verfügung, Daten und der Handel mit ihnen werden immer relevanter. Welche Auswirkungen hat das auf das Kartellrecht und für Unternehmen?

Mit diesen und anderen Fragen setzt sich ein Aufsatz von Rechtsanwalt Sebastian Telle auseinander, erschienen in der Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht. Im Folgenden werden die grundlegenden Probleme der aktuellen Entwicklungen aufgezeigt.

Daten als neue Währung?

Immer wieder wird davon gesprochen, dass es sich bei Daten um eine neue Währung handelt. Insbesondere bei entgeltfreien Plattformen, wie bspw. sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten, herrscht oft die Meinung vor, dass Nutzer diese Dienste mit ihren Daten bezahlen würden. In vielen Fällen nutzen kostenlos angebotene Dienste die Nutzerdaten, bspw. für personalisierte Werbemaßnahmen. Wie also sollen solche Geschäftsmodelle kartell- und wettbewerbsrechtlich bewertet werden?

Sebastian Telle gibt hierzu einen lesenswerten Überblick. Für die kartellrechtliche Definition bestimmter Sachverhalte sind eine Marktdefinition und eine Marktabgrenzung erforderlich. Neben den schon erwähnten verwendeten Nutzerdaten bei entgeltfreien Plattformen wird teilweise vertreten, dass zu einer solchen Marktdefinition auch die Aufmerksamkeit der Nutzer herangezogen werden kann. Deren Identifikation soll wiederum durch generierte Daten gemessen werden. Letztlich soll die potentielle Entgeltlichkeit des Angebotes zur Begründung eines relevanten Marktverhältnisses ausreichen.

Wie Daten und Marktmacht sich verhalten, wie sich ein eventueller Marktmissbrauch auszeichnet und wie ein Verbot wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen aussehen kann wird von Sebastian Telle anschaulich dargelegt. Die Lektüren kann jedem empfohlen werden, für den Datenschutz, Wettbewerbs- und Kartellrecht relevant sind.