Geistiges Eigentum ist nicht nur etwas für die „ganz Großen“. Laut einer Studie des Europäischen Patentamts profitieren Kleine und Mittelständische Unternehmen (kurz KMU) in besonderem Maße, wenn Sie ihr geistiges Eigentum schützen und effektiv verteidigen. Zum geistigen Eigentum zählen gewerbliche Schutzrechte (Marken, Patente und Gebrauchsmuster sowie Designs), Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht.
Die Europäische Union hat ein Finanzhilfeprogramm auf den Weg gebracht, dass KMU bei Rechten des geistigen Eigentums unterstützt.
Wer kann Unterstützung beantragen?
Anträge auf Unterstützung können von allen KMU mit Sitz in der Europäischen Union beantragt werden. In der Regel zählt ein Unternehmen als KMU, wenn es zum einen weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und entweder der Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro ist. Einzelheiten zum Begriff KMU finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Welche Aktivitäten werden von dem Finanzhilfeprogramm gefördert?
Der Fonds deckt sowohl sog. „IP-Scans“ (eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums), als auch die Erstattung von bis zu 75 Prozent der Amtsgebühren, die bei der Anmeldung von Marken, Patenten und Designs entstehen. Dabei werden 75 Prozent der Marken- und Geschmacksmuster-/Designgebühren bei Anmeldung auf EU und nationaler Ebene sowie 50 Prozent der Gebühren bei Anmeldungen außerhalb der EU erstattet. Bei Patenten erfolgt eine Erstattung von 50 Prozent der Gebühren auf nationaler Ebene
Wie funktioniert der KMU-Fonds?
Zunächst ist ein Antrag erforderlich, den Unternehmen selbst oder über einen Bevollmächtigten (z.B. MKM+PARTNER) einreichen können. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie einen sog. „IP-Voucher“ in Form eines Gutscheins. Sobald die geförderte Tätigkeit bezahlt wurde, kann die Kostenerstattung beantragt werden.
In welchem Zeitraum kann ich die Förderung beantragen?
Die Anträge können noch bis 16. Dezember 2022 gestellt werden. Allerdings sind die insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet.
Ihre Ansprechpartner.
Wir unterstützen Sie von der Erarbeitung einer Schutzrechte-Strategie, bei der Antragstellung, über die Recherche von Rechten bis zur Anmeldung und anschließenden Überwachung von Schutzrechten. Kontaktieren Sie uns einfach- unsere Spezialisten bei MKM+PARTNER beraten Sie gerne.
Autor: Fabian Dechent