Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsleben wird immer schnelllebiger, vielseitiger und komplexer und damit auch die dazugehörige Wirtschaftskriminalität.

Gerade aufgrund der drohenden, zum Teil empfindlichen Bußgelder und Strafen für Gesellschaften und Führungskräfte bei Verstößen gegen die zahlreichen relevanten (Straf-)Vorschriften, ist eine Sensibilisierung in diesem Bereich unerlässlich. Neben den Straftatbeständen nach dem Strafgesetzbuch vor allem im Bereich der Vermögendelikte, sind zahlreiche neben – und außerstrafrechtliche Vorschriften für Wirtschaftsunternehmen und deren Leitpersonen zu beachten.

Bereits vor Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens ist unter Berücksichtigung des Einzelfalls, eine umfassende strafrechtliche Präventivberatung ebenso wichtig, wie eine effiziente Interessenwahrnehmung bei bereits eingeleiteten Ermittlungen. Aus diesem Grund wird bei MKM + Partner insbesondere in der (strafrechtlichen) Präventivberatung eng mit unseren Experten in der Compliance Beratung zusammengearbeitet, um ein straf – oder bußgeldbewährtes Verhalten bereits im Vorfeld zu vermeiden.  

Darüber hinaus treffen vor allem auch Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht Gesellschaften und Geschäftsführer aufgrund zahlreicher Vorschriften und gesetzlichen Regelungen unerwartet und mit gewisser (finanziellen) Heftigkeit.

In einer Vielzahl der Fälle wird zudem die Einziehung von Taterlösen angeordnet, die eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Unternehmen und deren Leitpersonen darstellt. Auch hier sind eine umfassende Beratung und eine Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich, um gemeinsam effizient an geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten. In unseren Kompetenzbereich auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts fallen neben der Verteidigung in Straf – oder Ordnungswidrigkeitsverfahren auch die Beratung und Vertretung unserer Mandanten, die selbst Geschädigte einer Wirtschaftsstraftat werden.