Die Bundesregierung reagiert positiv auf den Gesetzesvorstoß, Datenhehlerei als eigene Straftat zu normieren. Datenhehlerei könnte damit bald strafbar sein.
Datenhehlerei soll eigene Straftat werden
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf des Bundesrates (BR-Ds. 284/13), zur Aufnahme des Straftatbestandes der Datenhehlerei in das Strafgesetzbuch, begrüßt. Damit ist es immer wahrscheinlicher, dass Datenhehlerei künftig unter Strafe gestellt wird.
Rechtslücke soll geschlossen werden – bis zu fünf Jahre haft vorgesehen
Ziel dieses Gesetzes soll es sein, eine Strafbarkeitslücke im deutschen Rechtssystem zu schließen. Zu diesem Zwecke hat der Bundesrat den genannten Entwurf in den Bundestag eingebracht (Newsletter 5/2014). Vorgesehen ist darin die Schaffung des Straftatbestandes der Datenhehlerei (§ 202d StGB-E), der eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Von diesem Gesetz geschützte Daten sollen solche sein, die aus nicht allgemein zugänglichen Quellen stammen oder gegen deren Weiterverwendung schutzwürdige Interessen sprechen. Das Strafmaß der schon bestehenden §§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) und 202b StGB (Abfangen von Daten) soll erhöht werden, sollte der Täter in Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht handeln oder dies gewerbs- bzw. bandenmäßig tun. Dem entsprechend sollen für Strafverfolgungsbehörden auch die Möglichkeiten der akustischen Wohnraumüberwachung und der Überwachung der Telekommunikation in diesen Fällen ausgeweitet werden.
Zudem kündigte die Bundesregierung an, ebenfalls einen eigenen Gesetzesentwurf zur Reformierung und Anpassung des deutschen Strafrechts an das digitale Zeitalter einzubringen. Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im deutschen Bundestag dürfte wahrscheinlich sein.